Medizinisches Cannabis
Das Thema wurde im allgemeinen Diskurs lange Zeit nicht ernst genommen und in den Institutionen negiert, blockiert und danach verschleppt. Im Grunde verhält es sich noch immer so, insbesondere den Strafverfolgungsorganen fehlt es häufig an echtem Verständnis.
Spätestens in meinen Plädoyers muss ich die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf die physiologisch-pharmazeutische Grundlage der Entwicklung hinweisen, die offizielle Entdeckung und Erforschung des Endocannabinoid-Systems Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Wobei es für die Konsumenten wenig überraschend gewesen sein dürfte, dass entsprechende Cannabinoid-Rezeptoren im Körper vorhanden und funktional eingebunden sind, da die spezifischen und im Detail unterschiedlichen Wirkungen von THC & Co. offensichtlich und Grund für den Konsum waren. Die entsprechende Koevolution hierzu näher zu beleuchten wäre sicherlich interessant, soll aber hier nur am Rande Erwähnung finden.
Jedenfalls werden sich die Gesellschaft und insbesondere die Strafverfolgungsorgane eines Tages ernsthaft mit der Geschichte einer massenhaften und schweren Bestrafung von Patienten auseinanderzusetzen haben, die mangels adäquater ärztlicher Hilfe in einer Art Selbstmedikation die jeweiligen Symptome ihrer unterschiedlichen Leiden behandelt haben. Und diese Unrechtsgeschichte dauert an.
Es waren Patienten, die über das zuständige Verwaltungsgericht in Köln erst die zuständige Bundesbehörde, das BfArM, und dann die Politik dazu gezwungen hatten, eine Cannabisagentur zu gründen, mit der Folge einer Umstufung von medizinischen Cannabis innerhalb der Anlagen des BtMG durch das Gesetz "Cannabis als Medizin" im Jahre 2017. Erst die Verpflichtung des BfArM durch das Gericht, schwerkranken Patienten die Erlaubnis zu erteilen, ihre Medikation zu Hause anbauen zu dürfen, hat die konservative Regierung zum Handeln genötigt. Um den Kontrollverlust zu organisieren, wurde ein staatlich geregelter und beaufsichtigter Markt mit legalem Zugang geschaffen. Ich selbst hatte einige dieser Patienten auch gegenüber dem BfArM vertreten.
Positiv anzumerken ist im internationalen Vergleich die Erstattungsfähigkeit durch die hiesigen Krankenkassen, auch wenn es in der Praxis deutlich einfacher ist, eine Verschreibung zu erreichen als die Erstattung der Kosten.
In Folge dieser Erstattungsfähigkeit ist der deutsche Markt attraktiver, als er nur aufgrund der reinen Bevölkerungsanzahl wäre. Es gibt eine Vielzahl unternehmerischer Ansätze in diesem Markt, nicht nur die reine Produktion - die praktisch zurzeit nur drei kanadischen Konzernen gestattet ist - und der medizinische Großhandel, sondern auch eine Vielzahl von Dienstleistungen und spezifischen Qualifikationen und Aufgaben im Rahmen angestellter Arbeitsverhältnisse.
Tatsächlich habe ich mich frühzeitig an diesem neuen Markt beteiligt. Durch die Gründungen der Hanf Aktiengesellschaft (Hanf AG) und der Medizinalhanf GmbH waren wir von Anfang an mit dabei (s.a. https://www.stern.de/wirtschaft/cannabis-auf-rezept--marihuana-wird-der-naechstemilliarden-markt-7524506.html). Die Medizinalhanf GmbH war einer der ersten Großhändler für medizinisches Cannabis in Deutschland mit wechselnden internationalen Beteiligungen (Dänemark, Israel). Mit unserer anderen Tochtergesellschaft, dem Kompetenzzentrum Cannabis GmbH (KCG mbH) sind wir ferner beratend am Markt tätig. Während unser dortiger Geschäftsführer, Maximilian Plenert, einen akademisch-stofflichen Schwerpunkt aus Patientenperspektive pflegt, habe ich eher den Gesamtüberblick und die kurzen Wege in nahezu jede Richtung.
Dementsprechend biete ich im Rahmen meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit fundierte und umfangreiche unternehmerische Beratung an, vertrete aber im Einzelfall nach wie vor Patienten auch im verwaltungsrechtlichen bzw. sozialrechtlichem Verfahren.