Strafverteidigung
Die Strafverteidigung ist eine hohe Kunst. Das Strafen und
Sichern ist einer der stärksten
hoheitlichen Eingriffe in die Rechtssphäre bzw. Existenz des
Einzelnen. Daraus folgt im
Rahmen der sogenannten Rechtsstaatlichkeit die
Verpflichtung, Eingriffe vorhersehbar
zu machen und deren Durchsetzung möglichst klar zu regeln.
Im materiellen Strafrecht
(Strafgesetzbuch u.a.) und im Prozessrecht (Strafprozessordnung
u.a.) wird diesen
Grundsätzen mehr oder weniger Rechnung getragen. Das
Verfassungsrecht (GG) sowie
Rechtsgedanken, die weit über nationale Grenzen
hinausreichen (z.B. Konvention zum
Schutz der Menschenrechte), schlagen sich hier nieder (z.B.die
Unschuldsvermutung).
Für den Betroffenen geht es dabei fast immer um sehr viel.
Auch im Rahmen vermeintlich
kleinerer Vorwürfe stehen vielfältige Rechtsfolgen neben der
eigentlichen Strafe im Raum.
Zu bedenken sind z.B. Eintragungen in die Strafregister
(Führungszeugnis ab 90 Tagessätzen
u.a.), eventuelle Auswirkungen auf zivilrechtliche
Sachverhalte (z.B. Schadensersatzansprüche),
führerscheinrechtliche Folgen (Eignungszweifel),
gewerberechtliche Folgen (Zuverlässigkeit),
berufsrechtliche Folgen (z.B. Ausbildungserlaubnis) oder
auch aufenthaltsrechtliche
Konsequenzen (Ausweisung). Bei Verhaftungen - und sobald die
Vorwürfe gewichtiger werden
und Freiheitsstrafen wahrscheinlich sind - wird es ohnehin
existentiell.Nicht zu vergessen sind
auch die Auswirkungen des Strafverfahrens auf die soziale
Situation des Betroffenen, der
möglichst seiner Familie und seinen Freunden und Bekannten
danach noch in die Augen
schauen möchte.
Eine gute Strafverteidigung berücksichtigt diese
individuellen Interessen des Mandanten.
Hierbei sind gehörige Rechtskenntnisse und Erfahrung
unabdingbar. Erste Weichen
werden frühzeitig in der Auseinandersetzung mit Polizei und
Staatsanwaltschaft gestellt.
Primäres Ziel wird es häufig sein, eine mündliche
Verhandlung zu vermeiden. Aber auch
in der Konfrontation mit den Strafgerichten sollte die
Verteidigung immer der Eindruck vermitteln
können, dass sie nötigenfalls Willens und in der Lage ist,
sich auseinanderzusetzen.
Leider scheint häufig übersehen zu werden, dass eine solche
Konfliktverteidigung kein
Selbstzweck ist. Es entsteht oftmals der Eindruck, dass sich
zwischen Strafgerichten und
Strafverteidigern über die Jahre tiefe Gräben gebildet
haben, die von vorne herein eine
Verständigung verhindern. Hieran dürften die Verteidiger
nicht unbeteiligt sein. Die Mandanten
werden die Situation nur schwer einschätzen können und
fühlen sich oftmals gut vertreten,
da ihre Verteidigung sich nichts gefallen zu lassen scheint
und der Eindruck entsteht, es würde
alles versucht.
Die Rechtsanwälte können sich eigentlich auch nicht
beklagen, denn bezahlt wird grundsätzlich
pro Verhandlungstag. Je länger der Prozess dauert, desto
mehr wird regelmäßig verdient.
Am Ende eines solchen Konfliktes kann ein gutes Ergebnis
stehen. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass häufig ähnlich gute oder bessere Ergebnisse mit einer
kontrolliert konsensualen und
freundlichen Herangehensweise erzielt werden, in bedeutend
kürzerer Zeit.
Es muss also in jedem Einzelfall und in Abhängigkeit von den
Beteiligten und der Sachlage
genauestens abgewogen werden. Ein guter Verteidiger kann
beides, Konsens und Konflikt.
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